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In Deutschland existieren rund 23 Millionen Wohnungen, die an Mieter vermietet sind. Das heißt, der Großteil der Bundesbürger wohnt zur Miete und besitzt kein Wohnungseigentum. Das Verhältnis von Mieter und Vermieter ist nicht immer gut. Ein- und Auszug, die Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Reparaturen, Streitigkeiten um Stellplätze oder die Hausordnung sowie weitere Rechte und Pflichten von beiden Seiten können zum Streit zwischen den Parteien führen. Auch die Kündigung wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen kann zu Konflikten führen.
Manchmal ist das Verhältnis so zerrüttet, dass beide Seiten nicht mehr miteinander kommunizieren können. Für beide Seiten gibt es in Deutschland Vereine und Bündnisse, die bei Problemen rund um das Miet- und Pachtrecht helfen. Für Menschen, die in einer Mietwohnung leben, sind das der Mieterverein und der Mieterschutzbund. In Deutschland gibt es solche Vereine bereits seit über 100 Jahren. Sie wurden gegründet, um Menschen eine Anlaufstelle zu bieten, die Fragen rund zum Mietrecht haben oder Ärger mit dem Vermieter beziehungsweise der zuständigen Hausverwaltung.
Ein Mieterschutzbund-Rechtsschutz besteht aber nicht in allen Vereinen automatisch durch die Mitgliedschaft. Damit ein Rechtschutz besteht, gelten bestimmte Voraussetzungen. Im folgenden Artikel fassen wir für Sie alle Informationen rund um den Mieterschutzbund und seine Hilfestellungen zusammen. Ähnlich organisiert ist der Verein für Vermieter, also Eigentümer. Er nennt sich Haus und Grund.

Was ist der Mieterschutzbund?

Beim Mieterschutzbund handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der sich um die Belange von Mitgliedern kümmert, die in Mietwohnungen leben. In erster Linie hilft er seinen Mitgliedern bei Unstimmigkeiten mit den Eigentümern von Wohnungen. Aber er vertritt auch in der Politik die Bedürfnisse der Vereinsmitglieder. Der Mieterschutzbund hat deutschlandweit 180000 Vereinsmitglieder und ist in vielen Regionen durch Büros und Geschäftsstellen vertreten. Der Verein wurde 1988 von Carl D. A. Lewrenz und Claus O.Deese gegründet. Claus Deese ist bis heute im Vorstand des Mieterschutzbundes. Sie sahen die Notwendigkeit, dass die Interessen von Mietenden bundesweit vertreten werden und Menschen eine Anlaufstelle haben, die Unterstützung benötigen, wenn es um Mietangelegenheiten geht. Der Mieterschutzbund bietet Beratungen für seine Mitglieder an, etwa dann, wenn es darum geht, Mietverträge oder Nebenkostenabrechnungen zu prüfen.
Auch Kündigungen durch den Mieter werden überprüft, denn Immobilieneigentümer können bestehende Verträge nicht einfach kündigen. Dafür gibt es Gesetze. Wer eine solche Beratung benötigt, kann über das Telefon Fragen stellen oder einen Termin mit der nächsten Geschäftsstelle machen. Solche Geschäftsstellen gibt es in jedem Bundesland, da der Verein deutschlandweit tätig ist. Der Verein informiert seine Mitglieder über Rechte und Pflichten als Mieter. Der Mieterschutzbund kann auch überprüfen, ob eine Mieterhöhung rechtmäßig ist und die Nebenkosten korrekt berechnet sind. Bei Streitigkeiten tritt der Mieterschutzbund oft als Vermittler auf. Der Verein finanziert sich über die Beitragszahlungen seiner Mitglieder und versteht sich als Solidargemeinschaft.

Welche Tätigkeiten übernimmt er?

Der Mieterschutzbund bietet für seine Mitglieder umfassende Beratung an, zum Beispiel zur jährlichen Betriebskostenabrechnung. Die Mitarbeiter im Beratungsteam überprüfen, ob die Angaben auf der Abrechnung korrekt sind, ob die Betriebskostenrechnung fristgerecht gestellt wurde und die Abschläge korrekt festgesetzt wurden. Im Auftrag seiner Mitglieder überprüft er auch Mietverträge vor einem Abschluss, also sobald dieser vom Makler übermittelt wurde. Treten später Mietmängel wie Baulärm, ausgefallener Heizung oder Schimmelbefall auf, übernimmt der Verein den notwendigen Schriftverkehr mit dem Eigentümer.
Gibt es Probleme wegen anderen Lärmbelästigungen, einer kaputten Heizung oder ausstehenden Reparaturen, ist der Verein ebenfalls ein guter Ansprechpartner für Hilfesuchende. Der Verein unterstützt bei der Wahrnehmung der Interessen. Dies geschieht mithilfe von Mieterbund Rechtsschutzberatungen am Telefon oder vor Ort durch erfahrende Anwälte, die vom Verein beauftragt und bezahlt werden. Außerdem wird Hilfe beim Schriftverkehr angeboten. Das heißt, das Beratungsteam erklärt Ihnen, was in den Briefen des Vermieters steht, und übernimmt das Antworten für Sie.
Ein Mieterschutzbund verschafft sich auch regional und überregional Gehör in der Politik und vertritt die Interessen von Mietern. Das heißt, der Mietschutzbund setzt sich für bezahlbares Wohnen, gerechte Verteilung der Betriebskosten und allgemeine Mieterrechte ein. Für seine Mitglieder bringt er zusätzlich eine eigene Zeitung heraus, um über aktuelle Änderungen im Mietrecht zu informieren.

Wie ist es um den Rechtsschutz bestellt?

Viele Menschen mit Problemen wegen Mietangelegenheiten fragen sich, ob der Mieterschutzbund-Rechtsschutz anbietet. Der Mieterbund hat für seine Mitglieder eine Rechtsschutzversicherung speziell für das Mietrecht abgeschlossen. Diese gilt nur für Mitglieder und übernimmt die Deckung eines Rechtsstreits unter bestimmten Voraussetzungen. Eine dieser Voraussetzungen ist, dass zuvor eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist. Der Mieterschutzbund ist immer bemüht, dass sich die Parteien außergerichtlich einigen. Die Rechtsschutzversicherung des Vereins hilft aber, wenn der Vermieter seinen Mieter unberechtigt verklagt.
Die Deckungssumme für die Gerichtskosten liegt pro Mitglied bei 25000 Euro, wobei sich die Mitglieder mit 150 Euro selbst beteiligen müssen. Dies ist vergleichbar mit einer Autoversicherung mit Selbstbeteiligung. Versichert ist die Wohnung, die angemietet wurde und selbst bewohnt ist. Dies gilt also nicht für Immobilien Riehen, die sie angemietet haben, aber nicht selbst bewohnen. Vereinsmitglieder müssen sich in der Angelegenheit aber zunächst durch den Schutzbund beraten lassen. Konnte der Streit nicht außergerichtlich beigelegt werden, übernimmt der Mieterschutzbund die Kosten, wenn die Klage oder der Abwehrversuch gegen eine Vermieterklage eine Aussicht auf Erfolg haben. Rechtsschutzversicherungen greifen nicht, wenn die Chancen auf einen Gewinn aussichtslos sind.

Prävention

Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Versicherungsfall nicht eingetreten sein darf. Das heißt, wer erst nach der Wohnraumkündigung eine Mitgliedschaft abschließt, ist vom Mieterschutzbund-Rechtsschutz ausgeschlossen. Vergleichbar ist das mit der Gebäudeversicherung. Wer keine entsprechende Versicherung hat, kann sein Haus auch nicht mehr versichern, wenn ein Brand in der Immobilie bereits ausgebrochen ist. Für Neumitglieder besteht eine Wartezeit von drei Monaten. In den drei Monaten darf das schaden-auslösende Ereignis nicht liegen. Das Mitglied muss grundsätzlich nicht selbst die Versicherung informieren.
Im Zuge der Rechtsberatung erklärt der Anwalt Ihnen die Vorgehensweise und versucht eine Einigung mit dem Vermieter oder dessen Vertretung (zum Beispiel einer Hausverwaltung) zu erzielen. Erreicht der Anwalt damit nichts, reicht die Geschäftsstelle eine Schadensmeldung bei der Versicherung ein. Diese Schadensmeldung enthält eine Bestätigung darüber, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. In der Regel erteilt die Versicherung dann nach einer Prüfung die Kostenzusage. Liegt eine Kostenzusage vor, können Sie einen Rechtsanwalt und eine Rechtsanwältin ihrer Wahl beauftragen, um eine Klage einzureichen oder die Klage des Vermieters zu erwidern. Um die Abrechnung kümmern sich Versicherung und Anwalt direkt.

Fazit

Der Mieterschutz bietet Rechtsschutz, wenn Sie mindestens drei Monate Mitglied im Verein sind. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig zu überprüfen, ob eine Mitgliedschaft sinnvoll ist oder nicht. Dazu sollten Sie überprüfen, ob Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, die das Mietrecht einbezieht. Ist dies nicht der Fall, könnte eine Mitgliedschaft Sinn machen. Weitere Faktoren sind, dass der Mieterschutzbund eine gute Beratung anbietet, insbesondere für Menschen, die sich mit Mietangelegenheiten nicht gut auskennen.